Wir sind Papa und Sohn und gehen für unser Leben gerne sondeln und sind aktive Mitglieder im Förderverein unseres Stadtmuseums! Bodendedenkmäler werden im Umkreis von 500 Metern umgangen! Sondengänge sind von den Grundstückseigentümern genehmigt! Antike Funde oder bedeutende historische Funde werden beim Landesamt für Denkmalpflege umgehend abgegeben!
Wichtige Info für das Sondeln in Bayern:
Sondeln im Freistaat Bayern ist nach Absprache mit dem Grundstückseigentümer erlaubt! Sondeln auf Bodendenkmälern laut Eintragungen im Bayern Atlas (Geoportal Bayern) ist verboten, sowie in Naturschutzgebieten!
Bewegliche Bodendenkmäler sind seit 1.7.23 beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzugeben! Diese sind nach Art. 1 Abs. 4 BayDSchG in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit bis ca 1500 n Chr.! Archäologisch bedeutend können aber auch Hortfunde aus der Neuzeit sein (ab 3 Artefakten an einer Stelle)!
Viel Spaß beim Schauen!!