Wichtiger Hinweis: die Bejagung von wildlebenden Tieren mit Fallen setzt in der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Sachkundenachweis und ein Jagdausübungsrecht voraus. Näheres dazu regeln die Jagdgesetze des Bundes und der Länder. Auskünfte erteilen die unteren Jagdbehörden der Landkreise, sowie die örtlichen Jagdvereine und Jagdschulen.