Wichtiger Hinweis: die Bejagung von wildlebenden Tieren mit Fallen setzt in der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Sachkundenachweis und ein JagdausĂŒbungsrecht voraus. NĂ€heres dazu regeln die Jagdgesetze des Bundes und der LĂ€nder. AuskĂŒnfte erteilen die unteren Jagdbehörden der Landkreise, sowie die örtlichen Jagdvereine und Jagdschulen.