Seit 2004 nimmt das Bundesamt fĂŒr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im GeschĂ€ftsbereich des Bundesministeriums des Innern, fĂŒr Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr.
Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche SÀule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und LÀnder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, LÀnder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen.
Am 9. April 2009 ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zur Ănderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Bevölkerungsschutz, der den Zivil- und Katastrophenschutz umfasst, gewinnt damit eine neue rechtliche Basis.